Erklärung zur Barrierefreiheit

Um den Inhalt unseres digitalen Angebotes möglichst inklusiv anbieten zu können, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entsprechen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, haben wir Maßnahmen ergriffen und arbeiten stetig daran, ggfls. vorhandene Barrieren weiter abzubauen.

Die Lobitz GmbH, Werbeagentur gehört aufgrund ihrer Struktur nicht zu den Unternehmen, die verpflichtet sind, die Internet-Präsentation entsprechend dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzustellen. Trotzdem wird stetig überlegt, was optimiert werden kann und es werden entsprechende Änderungen vorgenommen.

Teilweise sind Clips, Bildmotive, Diagramme vorhanden die übernommen wurden. Diese Inhalte sind durch uns nicht beeinflussbar und können deshalb nicht angepasst werden. Im Zuge der Überarbeitung werden nach und nach Alternativen für die Darstellungen eingesetzt.

Wir orientieren uns an dem Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“, der in der Europäischen Union für öffentliche Stellen ab 23. September 2019 für neue und ab 23. September 2020 für bestehende Websites und ab 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen mit WCAG 2.1 Stufe AA verbindlich ist.

Als Übergangslösung haben wir OneTap eingesetzt. OneTap unterstützt die Einhaltung der WCAG- und EAA-Standards. Dank der integrierten Funktionen kann der Besucher wichtige Anpassungen vornehmen, um eine inklusivere und barrierefreiere Website zu erstellen.